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   BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94   

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https://dejure.org/1994,6198
BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94 (https://dejure.org/1994,6198)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94 (https://dejure.org/1994,6198)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1994 - 2 BvR 1851/94 (https://dejure.org/1994,6198)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    Gegen den Beschwerdeführer darf bis zur Entscheidung über die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde die Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 1993 - (527) 2 Js 26/90 Ks (10/92) - in Verbindung mit dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - nicht eingeleitet werden.

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ).

  • FG Niedersachsen, 24.06.1996 - I 10/92

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer;

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 1993 - (527) 2 Js 26/90 Ks (10/92) -.

    Gegen den Beschwerdeführer darf bis zur Entscheidung über die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde die Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 1993 - (527) 2 Js 26/90 Ks (10/92) - in Verbindung mit dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - nicht eingeleitet werden.

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Dies habe der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff. und in BGHSt 39, 168, 183 f. sowie im Urteil vom selben Tag - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Dies habe der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff. und in BGHSt 39, 168, 183 f. sowie im Urteil vom selben Tag - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; st. Rspr.).
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Dies habe der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff. und in BGHSt 39, 168, 183 f. sowie im Urteil vom selben Tag - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ).
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